Woher weiß ich, ob meine Ausrüstung als PSA gilt? Wofür steht CE? Was bedeutet Zertifizierung?
Aus den Fragen, die uns Kunden und Kundinnen häufig stellen, und den Gesprächen, die wir von EDELRID mit Interessierten führen, wird immer wieder deutlich, dass produktbezogene Zusammenhänge und Begriffe nicht allen geläufig sind. Was ist eine CE-Kennzeichnung? Was bedeuten die UIAA-Standards? Welche Normen und Zertifizierungen gibt es? In diesem Artikel möchten wir PSA ein wenig durchleuchten, damit du in Zukunft ganz souverän mitreden kannst.
Die Krux mit der Kletterausrüstung
Wer ein Produkt herstellt und verkauft, muss – logisch – alle geltenden rechtlichen Vorgaben einhalten. Ganz gleich, um welches Produkt es sich handelt. Diese Vorgaben hängen nicht nur von dem Produkt selbst ab, sondern zum Beispiel auch von dem Land, in dem es produziert und verkauft wird. Als oberste Prämisse gilt grundsätzlich: Niemand darf durch das Produkt zu Schaden kommen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Produkte, die Verbraucher*innen vor bestimmten Gefahren schützen sollen. Menschen begeben sich also bewusst in potenziell gefährliche Situationen und verlassen sich auf die Funktionalität ebendieser Produkte. In unserem Artikel geht es natürlich um Kletterausrüstung – ein weiteres Beispiel wären Medizinprodukte, die Anwender*innen vor Krankheiten schützen sollen. Viele Regelwerke unterscheiden Produktgruppen daher nach der Schwere der gesundheitlichen Folgen eines Produktversagens. Dementsprechend werden unterschiedlich strenge Anforderungen an die Produkte gestellt und unterschiedlich strenge Qualitätssicherungsprozesse definiert, die sicherstellen, dass die Anforderungen zuverlässig und langfristig erfüllt werden. Das gilt auch für unsere Kletterausrüstung, die zur Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz“ gehört. Weltweit gibt es einige rechtliche Vorschriften für PSA. Zu den umfassendsten, am strengsten durchgesetzten und daher global am häufigsten anerkannten Regelungen gehören die der Europäischen Union, die in der EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung festgelegt sind. Die folgenden Definitionen und Erläuterungen leiten sich aus dieser Verordnung ab.
PSA – Persönliche Schutzausrüstung
Konzentrieren wir uns zunächst auf den Begriff „persönlich“. Man spricht von PSA, wenn ein Produkt die körperliche Unversehrtheit einer Person in einer Gefahrensituation gewährleistet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Produkt von einer bestimmten Person benutzt wird, damit es als PSA eingestuft wird. Ein Balkongeländer bewahrt Menschen auch vor einem Sturz in die Tiefe. Doch das Geländer ist immer da und dient dem Schutz aller Personen, die den Balkon betreten. Es handelt sich nicht um eine persönliche, sondern um eine kollektive Sicherheitsvorrichtung. Für diesen Fall gelten andere Bestimmungen.