Woher weiß ich, ob meine Ausrüstung als PSA gilt? Wofür steht CE? Was bedeutet Zertifizierung?

Aus den Fragen, die uns Kunden und Kundinnen häufig stellen, und den Gesprächen, die wir von EDELRID mit Interessierten führen, wird immer wieder deutlich, dass produktbezogene Zusammenhänge und Begriffe nicht allen geläufig sind. Was ist eine CE-Kennzeichnung? Was bedeuten die UIAA-Standards? Welche Normen und Zertifizierungen gibt es? In diesem Artikel möchten wir PSA ein wenig durchleuchten, damit du in Zukunft ganz souverän mitreden kannst.

 

Die Krux mit der Kletterausrüstung

Wer ein Produkt herstellt und verkauft, muss – logisch – alle geltenden rechtlichen Vorgaben einhalten. Ganz gleich, um welches Produkt es sich handelt. Diese Vorgaben hängen nicht nur von dem Produkt selbst ab, sondern zum Beispiel auch von dem Land, in dem es produziert und verkauft wird. Als oberste Prämisse gilt grundsätzlich: Niemand darf durch das Produkt zu Schaden kommen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Produkte, die Verbraucher*innen vor bestimmten Gefahren schützen sollen. Menschen begeben sich also bewusst in potenziell gefährliche Situationen und verlassen sich auf die Funktionalität ebendieser Produkte. In unserem Artikel geht es natürlich um Kletterausrüstung – ein weiteres Beispiel wären Medizinprodukte, die Anwender*innen vor Krankheiten schützen sollen. Viele Regelwerke unterscheiden Produktgruppen daher nach der Schwere der gesundheitlichen Folgen eines Produktversagens. Dementsprechend werden unterschiedlich strenge Anforderungen an die Produkte gestellt und unterschiedlich strenge Qualitätssicherungsprozesse definiert, die sicherstellen, dass die Anforderungen zuverlässig und langfristig erfüllt werden. Das gilt auch für unsere Kletterausrüstung, die zur Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz“ gehört. Weltweit gibt es einige rechtliche Vorschriften für PSA. Zu den umfassendsten, am strengsten durchgesetzten und daher global am häufigsten anerkannten Regelungen gehören die der Europäischen Union, die in der EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung festgelegt sind. Die folgenden Definitionen und Erläuterungen leiten sich aus dieser Verordnung ab.

 

PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Konzentrieren wir uns zunächst auf den Begriff „persönlich“. Man spricht von PSA, wenn ein Produkt die körperliche Unversehrtheit einer Person in einer Gefahrensituation gewährleistet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Produkt von einer bestimmten Person benutzt wird, damit es als PSA eingestuft wird. Ein Balkongeländer bewahrt Menschen auch vor einem Sturz in die Tiefe. Doch das Geländer ist immer da und dient dem Schutz aller Personen, die den Balkon betreten. Es handelt sich nicht um eine persönliche, sondern um eine kollektive Sicherheitsvorrichtung. Für diesen Fall gelten andere Bestimmungen.

Persönliche oder kollektive Sicherheitsvorrichtungen zum Schutz vor Absturz?

Zwar dürfte jetzt klar sein, wann ein Produkt als „persönlich“ einzuordnen ist – ob es sich aber tatsächlich um persönliche Schutzausrüstung handelt, ist nicht immer eindeutig.

Drei Karabiner, aber nur einer ist als PSA klassifiziert. Woran erkennst du ihn?

Betrachten wir zum Beispiel diese drei Karabiner. Für den Ersten braucht man höchstwahrscheinlich keine Richtlinien oder Vorschriften. Die einzigen rechtlichen Auflagen für das Produkt ergeben sich aus dem Produktsicherheitsgesetz. Der letzte Karabiner ist für schwere Lasten bestimmt, wobei menschliche Lasten ausdrücklich ausgeschlossen sind. Er fällt unter die Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen. Du hast es bestimmt längst erkannt: Der mittlere Karabiner ist als PSA klassifiziert und muss die Auflagen der EU-Verordnung 2016/425 erfüllen. Aber wer entscheidet, ob es sich bei einem Produkt um PSA handelt?

Erstaunlicherweise ist in erster Linie der von der herstellenden Firma angegebene Zweck ausschlaggebend. Und der ist theoretisch frei wählbar! Doch um ein Produkt legal in Verkehr bringen zu können, muss die herstellende Marke natürlich die Verantwortung für alle Verpflichtungen und Konsequenzen übernehmen, die sich aus der Klassifizierung ergeben. Es wäre also durchaus möglich, den Schlüsselbund-Karabiner als PSA zu deklarieren, solange er den Bestimmungen der EU-Verordnung 2016/425 entspricht. Natürlich kann ein solches Produkt die strengen Anforderungen nicht erfüllen und es wäre die Mühe ohnehin nicht wert. 

Die nächste Frage, die wir uns in diesem Zusammenhang stellen müssen, lautet: Zu welcher PSA-Kategorie gehört ein Produkt? Man unterscheidet zwischen drei Kategorien, die sich nach der zu erwartenden Verletzungsschwere richten. 

Risikokategorien von PSA

 

Je nach deklariertem Verwendungszweck und der daraus resultierenden Schutzkategorie muss das herstellende Unternehmen unterschiedliche Verpflichtungen und Vorschriften erfüllen, um das Produkt rechtmäßig in Verkehr bringen zu können. Sehen wir uns ein weiteres Beispiel an.

Vier Brillen mit vier unterschiedlichen Schutzkategorien. Welche Brille gehört zu welcher Kategorie?

Der Verwendungszweck dieser Brillen bestimmt ihre Schutzkategorien. Daraus ergeben sich wiederum unterschiedliche Auflagen, die erfüllt werden müssen. Dazu kommen wir gleich noch. Gehen wir aber zunächst die Brillen eine nach der anderen durch: Die erste schützt den*die Träger*in eventuell davor, erkannt zu werden, aber von PSA sind wir hier weit entfernt. Die zweite Brille gehört zur Kategorie 1. Bei der dritten Brille handelt es sich um eine Schutzbrille nach der Norm EN 166, die in Kategorie 2 fällt. Die vierte Brille ist eine Strahlenschutzbrille der Kategorie 3.

Woher weiß ich jetzt, welches Produkt ich vor mir habe? Muss ich das überhaupt so genau wissen? Darüber lässt sich bis zu einem gewissen Grad streiten. Wir sind uns aber wohl alle dahingehend einig, dass zumindest die Kategorie 3 klar abgegrenzt werden sollte, da sie vor schwerwiegenden und dauerhaften körperlichen Schäden schützen soll und Anwender*innen sich darauf verlassen müssen. Diese Verlässlichkeit wird Verbrauchern durch eine bekannte Produktkennzeichnung symbolisiert …

 

Die CE-Kennzeichnung

Jede*r kennt es oder hat es zumindest schon einmal irgendwo gesehen – auf Karabinern, Klettergurten oder anderen Gebrauchsgegenständen wie Smartphones, Sonnenbrillen oder Zahnbürstenverpackungen. Fast überall begegnet uns dieses mysteriöse Symbol mit den eigenwillig geformten Buchstaben C und E: die CE-Kennzeichnung. 

Berühmt und dennoch oft missverstanden: die CE-Kennzeichnung

Aber weißt du ad hoc, wofür die Abkürzung steht? Und wenn meine Zahnbürste diese Kennzeichnung trägt, kann ich mich dann an meiner Zahnbürste abseilen? Das Wichtigste zuerst: Bitte niemals an der Zahnbürste abseilen (auch nicht am Smartphone oder an der Sonnenbrille)!

Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie „nur“ eine europäische Besonderheit. Sie bestätigt, dass das gekennzeichnete Produkt auf relevante europäische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen geprüft wurde, diese erfüllt und daher rechtmäßig innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG) verkauft und vermarktet werden darf. Eigentlich ganz einfach. Herstellerfirmen und dem Einzelhandel gibt die Kennzeichnung die Sicherheit, das Produkt ohne Bedenken vermarkten zu können, und Verbraucher*innen können sich auf die Einhaltung eines gewissen Niveaus von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards verlassen. Um welche Standards und welche Niveaus es sich handelt, hängt vom Verwendungszweck des Produkts und der entsprechenden PSA-Kategorie ab. Sehen wir uns die Qualitäts-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen für die drei verschiedenen Kategorien einmal im Überblick an.

Die Verantwortlichkeiten einer Herstellerfirma für das Inverkehrbringen von PSA hängen von der Risikokategorie ab.

Auf den ersten Blick stellen wir fest: Je höher die Risikoklasse, desto höher die Kontrollauflagen für das herstellende Unternehmen. Es ist ja durchaus sinnvoll, Produkte strenger zu kontrollieren, deren Versagen schwerwiegende Konsequenzen hat. Die Kontrolle findet auf drei Ebenen statt. Für jede PSA besteht grundsätzlich eine Dokumentationspflicht. Für Kategorie 2 ist zusätzlich zu den technischen Unterlagen eine Produktzertifizierung erforderlich, die unter anderem Baumusterprüfungen, eine Risikoanalyse und die Bestätigung des Benutzungshandbuchs umfasst. Für Kategorie 3 schließlich wird auch der Fertigungsprozess überwacht. Auf diese Weise soll alles unternommen werden, um Produktfehler auszuschließen. Wenn all diese Anforderungen erfüllt und bestätigt sind, kann die herstellende Firma das Produkt mit dem CE-Symbol vermarkten und muss eine produktspezifische Konformitätserklärung veröffentlichen, die bestätigt, dass das Produkt den Vorgaben der PSA-Verordnung entspricht.

Für Produkte der Risikokategorie 1 ist allein das herstellende Unternehmen dafür verantwortlich, dass die Anforderungen aus der PSA-Verordnung eingehalten werden. Sie bestätigt dies in eigener Verantwortung durch eine Selbsterklärung. Die Beweislast gegenüber den Behörden liegt im Zweifelsfall natürlich bei der Herstellerfirma.

Produkte der Kategorie 2 hingegen müssen durch eine unabhängige externe Stelle geprüft werden. Diese Stelle muss in der veröffentlichten Konformitätserklärung genannt werden. Daran erkennt ihr ein Produkt der Kategorie 2. Laut PSA-Verordnung muss die Produktzertifizierung alle fünf Jahre erneuert werden.

Für Produkte der Kategorie 3 muss auch der Fertigungsprozess von einer externen Stelle überwacht werden. Die herstellenden Firmen haben in diesem Zusammenhang zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Endprodukt regelmäßig geprüft oder der gesamte Fertigungsprozess wird überwacht. Im ersten Fall muss das Produkt extern stichprobenartig umfassend geprüft und getestet werden, mindestens jedoch einmal pro Jahr. Die Überwachung des gesamten Fertigungsprozesses ist definitiv die aufwendigere Option. Sie bietet jedoch den Vorteil, dass gleichzeitig alle hergestellten Produkte als überwacht gelten. Nachdem ein Produkt all diese Schritte durchlaufen hat, erhält es die CE-Kennzeichnung. Eine vierstellige Kennnummer steht für die zuständige Prüfstelle. Diese Informationen finden sich auch in der obligatorischen Konformitätserklärung.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Ob ein Produkt als PSA klassifiziert wird, hängt in erster Linie von dem Verwendungszweck ab, den die herstellende Firma angibt. 
  • Aus dem Verwendungszweck ergibt sich wiederum, welche rechtlichen Vorgaben erfüllt werden müssen (z. B. europäische Richtlinien/Verordnungen für herstellende Unternehmen in der EU). Letztendlich liegt die Verantwortung immer in den Händen der Herstellerfirma.
  • In Bezug auf persönliche Schutzausrüstung unterscheidet die EU-Verordnung 2016/425 zwischen drei Risikokategorien. Abhängig von den Risiken, vor denen das Produkt die Anwender*innen schützen soll, müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden.
  • Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass das gekennzeichnete Produkt auf relevante europäische Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen geprüft wurde, diese erfüllt und daher rechtmäßig innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG) verkauft und vermarktet werden darf. Das CE-Symbol bedeutet jedoch nicht, dass es sich bei dem Produkt um PSA handelt.
  • Welcher Risikoklasse ein Produkt angehört, kann nur indirekt aus der Konformitätserklärung abgeleitet werden, die das herstellende Unternehmen veröffentlichen muss. Achte dabei auf folgende Merkmale:
    • Kategorie 1: Selbsterklärung der Herstellerfirma, dass das Produkt den Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung genügt. 
    • Kategorie 2: Konformitätserklärung in Bezug auf die europäische PSA-Verordnung sowie weitere Normen, nach denen das Produkt geprüft wurde, und Angabe der externen Prüfstelle.
    • Kategorie 3: Wie Kategorie 2 plus Angabe der externen Stelle, die den Fertigungsprozess überwacht und auditiert.
  • Die CE-Kennzeichnung für PSA der Kategorie 3 wird durch eine vierstellige Kennnummer ergänzt. Diese steht für die notifizierte Stelle, welche die für diese Kategorie erforderliche Fertigungskontrolle durchführt. Welche Stelle sich konkret hinter der Nummer verbirgt, kannst du entweder der Konformitätserklärung entnehmen oder hier recherchieren: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=search.main