Funktionszeit und Temperaturbereich
Nach mindestens 24 Stunden lang bei -30 °C muss das Lawinen-Airbag-System ohne externe Unterstützung (z.B. Stromversorgung, Druckunterstützung) die Anforderungen an Aktivierung und Aufblasen erfüllen.
Innerhalb des vom Hersteller angegebenen Temperaturbereichs oder zwischen -30 °C und +50 °C (je nachdem, welcher Wert höher ist) dürfen keine Schäden am Lawinen-Airbag-System auftreten und es muss die Anforderungen an Auslösung und das Aufblasen erfüllen.
Elektrisch betriebene Lawinen-Airbag-Systeme müssen anzeigen, wenn die Batterie eine geringe Restbetriebsdauer erreicht. Ab Erreichen dieses Zustandes müssen die Lawinen-Airbag-Systeme noch mindestens 6 Stunden ausgelöst werden können.
Anzahl Auslösungen
Das Lawinen-Airbag-System muss die doppelte Anzahl an Auslösungen standhalten, die vom Hersteller als Nennanzahl an Auslösungen angegeben ist. Die Nennanzahl an Auslösungen muss mindestens 20 sein.
Druckprüfung
Alle Bauteile des Airbagsystems, die bei vollständigem Aufblasen unter Druck stehen, müssen mindestens 30 Minuten lang dem Betriebsdruck plus 0,1 bar ohne Beschädigungen standhalten.
Stoßprüfung des Airbags
Das vollständig aufgeblasene Lawinen-Airbag-System ist so auf eine harte, ebene und glatte Oberfläche zu platzieren, dass der Airbag die Oberfläche berührt.
Auf den Mittelpunkt des vollständig aufgeblasenen Airbags ist eine Aufprallprüfung mit einem zylindrischen Stahlgewicht von 10 kg mit einem Durchmesser von 120 mm und einem Kantenradius von 1 mm durchzuführen, das aus einer Höhe von 2 m senkrecht fallen gelassen wird. Der Airbag muss die Prüfung unbeschädigt überstehen und der Anforderung an das Mindestvolumen von 150 l entsprechen.