PSA Sachkunde Schulungen

Zertifizierte Ausbildung zur sachkundigen Person nach DGUV Grundsatz 312-906  für die Überprüfung
und Beurteilung von PSA gegen Absturz. Die Anforderungen an eine sachkundige Person nach EN 365:2004 auf europäischer Ebene werden erfüllt.

Schulungstermine bei EDELRID in Isny

Persönliche Absturzschutzausrüstungen müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie vor Lebensgefahr schützen sollen. So ist neben sachgerechter Herstellung und Anwendung auch die regelmäßige Prüfung dieser Ausrüstungen erforderlich. Die Ausbildung vermittelt das nötige Hintergrundwissen sowie praktische Fähigkeiten für die sachkundige Überprüfung, Wartung und Beurteilung von PSA gegen Absturz. Sie erfolgt gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906. Erfolgreiche Absolventen*innen erfüllen ebenfalls die Anforderungen an eine sachkundige Person nach EN 365:2004 auf europäischer Ebene.

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  • Was ist PSA?

    Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, eine Person gegen ein Risiko oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit zu schützen und wird von der Person mitgeführt oder gehalten. PSA wird also dort eingesetzt, wo Gefahren für die Gesundheit oder das Leben einer Person bestehen. Gefahren können zum Beispiel die Belastung der Atemwege durch giftige Dämpfe/Rauchentwicklung, die Belastung des Gehörs durch starken Lärm, herunterfallende Gegenstände oder Stürze aus großer Höhe sein. Atemschutzgeräte, Gehörschutz, Schnittschutzhosen, Arbeitssicherheitsschuhe, Schutzhelme und Klettergurte sind Beispiele für PSA. Fest verbaute Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise Fangnetze oder Verankerungspunkte sind keine PSA, da sie nicht von einer Person mitgeführt werden. Welche Gegenstände in der Europäischen Union als PSA gelten, ist in der EU-Verordnung 2016/425 geregelt.


    PSA gegen Absturz ist eine Unterkategorie von PSA, die Personen bei Tätigkeiten in der Höhe vor dem Herunterfallen schützt.


    Im gewerblichen und institutionellen Kontext wird PSA gegen Absturz unter anderem im Bereich Gerüstbau, Dachbau, Montage sowie von Polizei-Spezialeinheiten, Feuerwehren und Höhenrettungszügen, also Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gefährlichen Höhen und Tiefen ausgesetzt sind, eingesetzt.


    Auch im Sport- und Freizeitbereich wird PSA gegen Absturz zum Beispiel in Kletterhallen, Hochseilgärten und im Gebirge eingesetzt.


    Versagt PSA, entsteht ein hohes Risiko für Leib und Leben. Dementsprechend strikt sind auch die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA. Diese Anforderungen werden auf gesetzlicher Ebene durch die EU-Verordnung 2016/425 und die 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSG) bestimmt. Um den Träger zu schützen, sind nicht nur die Anforderungen an neue PSA wichtig, sondern auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung.

  • Ausbildungsziel

    Ziel der Qualifizierung ist es, die Teilnehmenden auf dem Gebiet der persönlichen Absturzschutzausrüstung soweit mit den einschlägigen arbeitsschutzspezifischen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik vertraut zu machen, dass sie den ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Benutzung beurteilen können.

    Die Ausbildung kann dabei je nach Kurs (Siehe Details in der Kursausschreibung) einen oder mehrere Anwendungsteilbereiche für PSA umfassen:

    • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
    • Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA und SRHT)
    • Ausrüstungen für die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
    • Ausrüstungen für die Seilklettertechnik (SKT)
    • Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr (AGBF)
    • Bergsteigerausrüstungen
    • Ausrüstungen für Sport- und Freizeitanlagen, Seilgärten (SFA-S) und Seiltechniken in der Erlebnispädagogik (STEP)
    • Ausrüstung für Höheninterventionstechnik (HIT)
    • Ausrüstung für Bergrettungsdienste/Bergwacht

    Betriebsbezogene Inhaltswünsche werden gerne berücksichtigt und im Seminar diskutiert.

  • Ausbildungsinhalte

    Regelwerke, Vorschriften, Normen:

    • Nationale Arbeitsschutzvorschriften, EG-Richtlinien PSA
    • Regeln der Technik (z.B. DIN-/EN-Norm); BGR 198, BGR 199
    • CE-Kennzeichnung, Normungs- und Zertifizierungsprozess

     

    Sachgerechter Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz:

    • Einsatz- und Verwendungsbereich PSA
    • Bauarten, Bewertung, Auswahl und Bestandteile von PSA-sachgerechter Umgang, Aufbewahrung, Reinigung und Pflege
    • Herstellerrichtlinien und deren Umsetzung (z. B. Produktinformation)

     

    Überprüfung, Beurteilung:

    • Werkstoffe und Konstruktion
    • Prüfung und Beurteilung durch die sachkundige Person
    • Organisation und Dokumentation der Produktüberprüfung

     

    Praktische Überprüfung:

    • Konstruktion von PSA-Bestandteilen
    • Beurteilung und Erläuterung unterschiedlicher Mängel und Schäden

     

    Mögliche Produktbereiche:

    • EN Gurtsysteme (EN 1497, EN 1498, EN 358, EN 361, EN 813, EN 12277)
    • Seile (EN 1891, EN 892, EN 564)
    • Verbindungselemente (EN 362, EN 12275)
    • Verbindungsmittel und Schlingen (EN 354, EN 795, EN 566, EN 565)
    • Falldämpfer (EN 355, EN 958)
    • Seilgeräte (EN 12841, EN 1496, EN 341, EN 353-2, EN 12278, EN 567, EN 15151)
    • Helme (EN 12492, EN 397)
    • Sonstiges (12270 Klemmkeile, EN 12276 Klemmgeräte, EN 893 Steigeisen, EN 13089 Eisgeräte, EN568 Verankerungsmittel im Eis)

     

    Je nachdem, mit welchen Teilbereichen der Kurs ausgeschrieben ist, werden die entsprechenden Produktbereiche behandelt und im Zertifikat aufgeführt.

  • Teilnahmevoraussetzungen

    An der Qualifizierung dürfen nur solche Personen teilnehmen,

    • die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
    • die nachweislich auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen im jeweiligen Teilbereich besitzen.

    Folgende Nachweise gelten z. B. als ausreichend für die Teilbereiche:

    • PSAgA/RA: Unterweisungsnachweise, Eingangstests
    • SRHT: Übungsnachweise(Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen)
    • SZP: mindestens Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
    • SKT: mindestens SKT Level B (siehe GBG 1.1)
    • Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr: Grundlehrgang nach Empfehlung AGBF
    • Ausrüstung zum Bergsteigen: fachsportliche Ausbildung oder Eignungstest zur/ zum Bergführer*in
    • Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP): Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP, mindestens Retter oder höherwertige Ausbildung
    • HIT: Nachweis Dienststelle, HIT Gruppe, Unterweisungsnachweise
    • Bergrettung: Nachweis abgeschlossene Grundausbildung (Sommer-Winter-Lehrgang)

    Wer die nötige Qualifikation nicht erfüllt, hat die Möglichkeit diese über eine individuelle Schulung zu erlangen.

  • Veranstaltungsort, Dauer und benötigtes Material

    Veranstaltungsort:

    Die Seminare finden bei EDELRID in Isny oder bei einem von uns auditierten Ausbildungspartnern statt. Der Veranstaltungsort ist in der Liste der Seminare ersichtlich.

     

    Dauer:
    Die Dauer des Seminars beträgt 2 oder 3 Tage, je nach Umfang der Teilbereiche.

     

    Benötigtes Material:

    • Bitte bringen Sie einen Laptop oder Tablett mit WLAN-Funktion und Schreibunterlagen mit.
    • Kursunterlagen werden gestellt.
    • Gerne dürfen Sie, wenn vorhanden, gebrauchte Kletterartikel zu Anschauungszwecke oder bei EDELRID zur zerstörenden Prüfung im Labor mitbringen.
  • Fortbildung

    Nach dem DGUV Grundsatz 312-906 muss die Qualifikation als sachkundige Person aufrechterhalten werden. Mit diesem Auffrischungskurs kommen sachkundige Person ihrer im DGUV Grundsatz geforderten Sorgfaltspflicht nach, ihr Wissen fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen.

    Edelrid empfiehlt PSA sachkundigen Personen alle 3 Jahren ihr Wissen durch eine Teilnahme an einem PSA-Sachkunde-Fortbildung Seminar aufzufrischen, um bei Normen, Vorschriften und Produkten auf dem neuesten Stand zu bleiben.

    Inhaltlich werden in der Fortbildung alle Teilbereiche abgedeckt.

    Teilnahmevoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur sachkundigen Person für die Überprüfung und Beurteilung von PSA gegen Absturz.

  • Individuelle Schulungen

    Wollen Sie für Ihr Unternehmen PSA-Sachkunde-Schulung mit ausgewählten Teilbereichen oder ergänzt durch Anwendungswissen organisieren? Dann bieten wir oder eines unserer Kooperationsunternehmen weltweit gerne eine maßgeschneiderte Lösung an.

    Beispiele:

    • 2 bzw. 3 Tage Sachkunde-Schulung mit ausgewählten Teilbereichen
    • 4 bzw. 5 Tage PSA-Sachkunde-Schulung ergänzt durch Anwenderwissen zur Vertiefung oder Vorbereitung
    • 1 Tag Einführung zum Beurteilen von PSA mit Teilnahmebestätigung

    Moderne Seminarräume und praxisnahe Trainingsmöglichkeiten bieten neben professionellen und erfahrenen Trainer*innen mit Herstellerspezialwissen einen echten Mehrwert.

     

    Schicken Sie uns gerne Ihre Inhalte und Anforderungen im Kontaktformular mit dem gewünschten Ort.

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    Achener Weg 66
    88316 Isny im Allgäu