Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmenden auf dem Gebiet der persönlichen Absturzschutzausrüstung soweit mit den einschlägigen arbeitsschutzspezifischen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik vertraut zu machen, dass sie den ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Benutzung beurteilen können.