Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen alle Personen tragen, die im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, also z. B. Dachdecker*innen, Höhenretter*innen, Gerüstbauer*innen oder Personen, die im Industriekletterbereich arbeiten. Sie gehört zu den individuellen Schutzmaßnahmen, die die Berufsgenossenschaften vorschreiben, wenn der Einsatz von kollektiven Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Auffangnetzen oder Seitenschutz nicht möglich ist. Man unterscheidet zwischen Rückhaltesystemen, Auffangsystemen und Rettungssystemen.
Während Rückhaltesysteme einen Absturz verhindern sollen, dienen Auffangsysteme dazu, die Person bei einem Absturz sicher aufzufangen und den Fangstoß, der auf den Körper wirkt, zu reduzieren. Dabei sollte immer beachtet werden, dass ein ausreichend freier Sturzraum vorhanden ist.
Auch Rettungssysteme zählen zur PSAgA. Mit ihrer Hilfe können sich die Nutzer*innen entweder selbst retten oder von anderen geborgen werden.