Um den*die Eigentümer*in auf Ausrüstungsgegenständen kenntlich zu machen oder um die Zuordnung zum Produktdatenblatt zu vereinfachen, kann Ausrüstung individuell markiert werden. Da der Übergang zwischen Markieren und Manipulieren fließend ist, werden im Folgenden einige Beispiele für fachgerechte Markierungen dargestellt.

 

PSA AUS METALL

Für die dauerhafte Markierung von Karabinern, Sicherungsgeräten oder anderer PSA aus Metall haben sich Lasergravuren, mechanische Gravuren mit elektrischem Gravurstift oder Farbmarkierungen mittels Lackstift bewährt. Dabei darf die Markierung nicht tiefer als 0,1 mm sein, um die Festigkeit des Bauteils nicht zu beeinträchtigen. Die Markierung ist neben Funktionsbereichen an einer Stelle mit keinem bzw. möglichst wenig Seilkontakt anzubringen, damit sie dauerhaft ist und den Seilverschleiß nicht erhöht. Idealerweise wird die Markierung in der Nähe der Herstellerkennzeichnung angebracht, ohne diese zu verdecken oder zu beeinträchtigen.

Markierungen am Seil sind unmittelbar am Seilende anzubringen. Sie können auf einem Klebeband angebracht und mithilfe eines durchsichtigen Schrumpfschlauchs geschützt werden. Beim Anbringen des Schrumpfschlauches ist es wichtig, das Seil nur kurzzeitig einer Hitze von maximal 200 °C auszusetzten. Mittelmarkierungen dürfen nur mit von der herstellenden Marke zugelassener Tinte angebracht werden.

TEXTILE PSA

Gurte, Falldämpfer, Bandschlingen und andere textile PSA können an unbelasteten Teilen, die nicht funktionsrelevant sind, mit Plaketten und Kabelbinder oder auf dafür vorgesehenen Beschriftungsfeldern markiert werden. An lasttragenden Strukturen oder Funktionsteilen darf keine Tinte, Farbe, Klebeband oder Aufkleber angebracht werden. Denn die darin enthaltenen chemischen Bestandteile können möglicherweise die Fasern beschädigen und die Struktur oder die Festigkeit der Textilprodukte verändern.

HELME

Markierungen können an nicht sicherheitsrelevanten Bereichen von Arbeits- oder Kletterhelmen angebracht werden. Es kann Tinte, Klebeband oder eine Plakette mittels Kabelbinder verwendet werden (siehe Abbildungen). Aufkleber dürfen nur in der von der herstellenden Marke zugelassenen Weise angebracht werden.

KENNZEICHNUNG MIT RFID

Mit der Datenübertragungstechnologie RFID (radio-frequency identification) können PSA-Produkte mit einem Transponder markiert und mit einem Lesegerät berührungslos identifiziert und ausgelesen werden. Die für PSA üblichen Transponder arbeiten im UHF-Frequenzbereich bei 860 - 960 MHz. Sie benötigen keine eigene Stromquelle, sondern werden durch das Auslesegerät aktiviert. Die eindeutige Seriennummer des Transponders wird in der Dokumentation als Einzelkennung für die „markierte" PSA hinterlegt und verknüpft somit das Produkt mit der Dokumentation.

RFID ist ein sehr schneller Weg, um Produkte zu identifizieren und macht besonders in Kombination mit digitalen Dokumentationswerkzeugen Sinn, um große Mengen von PSA zu verwalten. Manche Herstellerfirmen bieten ihre Produkte schon mit verbauten RFID-Transpondern an.