Die neue Norm EN 17235 sowie zukünftige Anpassungen der EN 795.

 

Anschlageinrichtungen

Im Januar dieses Jahres ist die Norm DIN EN 17235:2025 für permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken erschienen, die dauerhaft mit Bauwerken verbunden sind. Ursprünglich waren permanente Anschlageinrichtungen in der Norm DIN EN 795:2012 enthalten. Diese Norm wird derzeit überarbeitet. Künftig soll die Norm DIN EN 795 ausschließlich mobile, temporär eingesetzte Anschlageinrichtungen (PSA) regeln, während die Norm DIN EN 17235 für permanente Anschlageinrichtungen (keine PSA) gilt. Was beinhaltet die neu erschienene Norm EN 17235:2025 und was beinhaltet der aktuelle Entwurf prEN 795:2024?

Übersicht EN 17235:2025 zu permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken

Die DIN EN 17235:2025 regelt dauerhafte Anschlageinrichtungen, die baulich mit einem Gebäude oder einer Struktur verbunden sind. Sie können zum Anschlagen von Absturzschutzsystemen und ggf. zur Befestigung von Hilfsmitteln (z. B. Dachleitern) dienen.

Kategorien (Kits):

  • Kit A: feste Einzelanschlageinrichtung für bis zu 2 Personen
  • Kit B: Sicherheitsdachhaken (für Leitersicherung und PSA) für bis zu 2 Personen
  • Kit C: Flexible, horizontale Drahtseilführung (FAL) für bis zu 4 Nutzern
  • Kit D: Starre, horizontale Schienenführung (RAL) für bis zu 4 Nutzern

Prüfanforderungen:

  • Statische Belastbarkeit: 12–15 kN (materialabhängig)
  • Dynamische Belastbarkeit: kein Versagen bei Falltest mit 100 kg Fallmasse, 2 m freier Fall
  • Mindestauffangkraft: 1 Person 9 kN (6 kN x 1,5 Sicherheitsbeiwert)
  • 2 Personen 10,5 kN; 3 Personen 12,0 kN; 4 Personen 13,5 kN

Kennzeichnung:

  • Name oder Marke des Herstellers
  • Produktbezeichnung / Identifikationsnummer
  • Typbezeichnung (z.B. Kit A, B, C, D)
  • Maximale Anzahl gleichzeitiger Nutzer
  • Baujahr
  • Verweis auf die Norm (EN 17235:2025)
  • Bruchlast oder statische Prüfwerte

Übersicht prEN 795:2024 zu Persönliche Absturzschutzausrüstung — Anschlageinrichtungen

DIN EN 795 gilt für temporäre Anschlageinrichtungen für Personen, die nicht dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind.

Typen:

  • Typ I: Direkt am Bauwerk befestigt (z. B. Schlingen, Dreibeine, Trägerklemmen)
  • Typ II: Freistehend, hält durch Masse/Reibung auf geneigten Flächen ≤ 5°
  • Typ I oder II + FAL: Flexible horizontale Seilsysteme
  • Typ I oder II + RAL: Starre Schienensysteme

Beispiele für temporäre Anschlageinrichtungen Typ 1(derzeit Typ B):

Prüfanforderungen:

Statische Belastbarkeit:

  • Metallisch: 12 kN
  • Nichtmetallisch (z.B. Textil): 15 kN

Dynamische Belastbarkeit:

  • Kein Versagen bei Falltest mit 100 kg Fallmasse, 2 m freier Fall
  • Mindestauffangkraft: 1 Person 9 kN (6 kN x 1,5 Sicherheitsbeiwert)

 

Kennzeichnung:

  • Name oder Marke des Herstellers
  • Produktbezeichnung / Identifikationsnummer
  • Verweis auf die Norm („EN 795:2024“)
  • maximal 1 Person
  • Typbezeichnung (Typ I oder II)
  • Für Typ I Bruchlast oder statische Prüfwerte
  • Für FAL die erforderliche Mindestfestigkeit der Anschlageinrichtungen und/oder der Konstruktion
  • Verweis auf die Norm (z.B. „EN 17235:2025“)
  • Bruchlast oder statische Prüfwerte

Anschlagmöglichkeiten

Anschlagmöglichkeiten sind Teile von Bauwerken oder Konstruktionen bezeichnet, an denen temporäre Anschlageinrichtungen nach EN 795 vom Typ I zum Befestigen von persönlichen Absturzschutzsystemen angeschlagen werden.

Geeignete Anschlagmöglichkeiten sind z. B.:

  • Beton-, Holzbalken
  • Träger oder Rohre von Stahlkonstruktionen

Solche Anschlagmöglichkeiten sind z. B. dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von der Anschlageinrichtung lösen kann und die Tragfähigkeit für eine Person für eine durch den Auffangvorgang in die Konstruktion eingeleitete Kraft von 6 kN einschließlich der für die Rettung anzusetzenden Lasten (z. B. Gewicht der zu rettenden Person) nach den technischen Baubestimmungen nachgewiesen ist. Für jede weitere Person ist die Kraft um 1 kN bzw. sind die Lasten entsprechend zu erhöhen.

Achtung!
Werden Anschlageinrichtungen oder –möglichkeiten zur Arbeitsplatzpositionierung genutzt, müssen sie eine entsprechende Gebrauchslast (WLL) aufnehmen können, ohne sich dauerhaft zu verformen. Dies ist insbesondere bei festen Einzelanschlageinrichtung mit Ausständen zum Teil nicht der Fall.