Erklärungen zur neuen EmpCo Verordnung

Umsetzung der EmpCo-Anforderungen bei EDELRID

 
 

Mit dem Inkrafttreten der Anforderungen der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo Directive (EU) 2024/825) am 27.09.2026 entwickeln sich die Anforderungen an die Kommunikation umweltbezogener Produkteigenschaften innerhalb der Europäischen Union weiter. Die Richtlinie erweitert die Vorgaben der Unfair Commercial Practices Directive (UCPD) und verfolgt das Ziel, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit umweltbezogener Aussagen zu stärken sowie irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation zu vermeiden.

Insbesondere werden allgemeine und nicht hinreichend belegte Umweltaussagen, nicht nachvollziehbare Nachhaltigkeitsversprechen, irreführende Umweltkennzeichnungen sowie Aussagen über ökologische oder soziale Vorteile ohne ausreichende Nachweise künftig stärker reguliert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, Kaufentscheidungen auf Grundlage klarer, überprüfbarer und vergleichbarer Informationen zu treffen.

Wir bei EDELRID begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Die Zielsetzungen von EmpCo und UCPD stehen im Einklang mit unserem eigenen Anspruch, Greenwashing zu vermeiden und Aussagen über ökologische und soziale Verantwortung so transparent, nachvollziehbar und faktenbasiert wie möglich zu gestalten.

Im Zuge der Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen überprüfen wir unsere Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Sozialkommunikation fortlaufend und passen diese, wo erforderlich, schrittweise an. Dabei bewerten wir bestehende Aussagen, Kennzeichnungen, Illustrationen, Produktnamen und Kommunikationsinhalte hinsichtlich ihrer Verständlichkeit, Nachweisbarkeit und regulatorischen Konformität.

Gleichzeitig sind bestimmte Begriffe oder Bezeichnungen in einzelnen Fällen historisch in Produktnamen, Produktstammdaten, internationalen Vertriebsstrukturen, IT-Systemen, Verpackungen oder technischen Dokumentationen verankert. Eine kurzfristige vollständige Anpassung ist daher nicht immer unmittelbar möglich. In solchen Fällen machen wir die Bedeutung und den Hintergrund der jeweiligen Bezeichnung transparent kenntlich und stellen ergänzende Erläuterungen zu den betroffenen Produktinformationen auf unserer Website sowie in einem Glossar am Ende des Dealer Workbooks bereit. Dabei verfolgen wir den Grundsatz, konkrete und belegbare Produkteigenschaften zu kommunizieren, anstatt pauschale Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen abzugeben.

Unser Anspruch bleibt unverändert: Wir stehen für eine transparente, ehrliche und nachvollziehbare Kommunikation, die nicht nur den Anforderungen von EmpCo und UCPD entspricht und Greenwashing vermeidet, sondern vor allem die Grundlage für fundierte Kaufentscheidungen schafft und unseren Kundinnen und Kunden eine verlässliche Orientierung bei Arbeiten in der Höhe sowie im Klettersport bietet.

  • Biobaumwolle
    Erklärung 

    Mit der Bezeichnung Biobaumwolle beschreiben wir Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau, bei dem der Anbau nach definierten ökologischen Standards erfolgt.

    Beispiele

    … enthält Biobaumwolle …  

    … aus reiner Biobaumwolle hergestellt …  

    … Materialmix aus Biobaumwolle und recycelter Baumwolle …

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen /der EmpCo-Richtlinie müssen Angaben zu Biobaumwolle nachvollziehbar und belegbar sein. Darüber hinaus soll der jeweilige Anteil der Biobaumwolle transparent ausgewiesen werden.

    Vorgehen 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD dürfen Aussagen zur Verwendung von Biobaumwolle werden von uns nur dann getroffen, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. 

    Fall A: Es liegt ein Zertifikat vor
    Wenn ein anerkanntes Zertifikat vorliegt, geben wir den Anteil der Biobaumwolle sowie die zugrunde liegende Zertifizierung an. 

    Beispiel:  

    Enthält xx % Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau gemäß [Name des Zertifikats]. 

    Fall B: Es liegt keine schriftliche Lieferantenbestätigung vor
    Wenn keine unabhängige Zertifizierung vorliegt, aber eine schriftliche Bestätigung des Materiallieferanten vorhanden ist, machen wir dies transparent kenntlich.

    Beispiel:  

    Enthält xx % Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau. Die Angabe basiert auf einer schriftlichen Bestätigung unseres Materiallieferanten; eine unabhängige Zertifizierung liegt nicht vor. 

    Fall C: Es liegt lediglich eine mündliche Bestätigung vor

    Mündliche Aussagen stellen keinen ausreichenden Nachweis dar. In diesem Fall verzichten wir auf die Verwendung von Aussagen zu Biobaumwolle. 

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien,. 

    • für Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden oder vor dem 27.09.2026 produziert wurden und sich in unserem Lager befindet. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst.

     

  • Lebensdauer und Qualitätsversprechen
    Erklärung 

    Aussagen zur Lebensdauer, Haltbarkeit, Robustheit oder Widerstandsfähigkeit beschreiben Produkteigenschaften, die Verbraucher häufig als Qualitätsmerkmal verstehen. Nach den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie müssen solche Aussagen nachvollziehbar, objektiv belegbar und möglichst konkret sein. 

    Insbesondere bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist zu beachten, dass die tatsächliche Nutzungsdauer von zahlreichen Faktoren abhängt, beispielsweise Einsatzbedingungen, Belastung, Pflege, Lagerung sowie regelmäßigen Prüfungen. Aussagen dürfen daher keine unbegrenzte oder generell überdurchschnittliche Lebensdauer suggerieren. 

    Beispiele

    … langlebig / besonders langlebig / hält besonders lange … 

    … lange Lebensdauer … 

    … extrem robust … 

    … äußerst widerstandsfähig … 

    … unverwüstlich … 

    … maximale Haltbarkeit … 

    … für eine lange Nutzungsdauer entwickelt …

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD müssen Aussagen zur Lebensdauer oder Qualität überprüfbar und belegbar sein. 

    Besonders kritisch sind: 

    • pauschale Aussagen ohne konkrete Erläuterung 

    • Verstärkungen wie „besonders“, „extrem“ oder „außergewöhnlich“ 

    • Aussagen, die keine objektive Vergleichsgrundlage nennen 

    • Aussagen, die eine unbegrenzte Haltbarkeit oder Zerstörungsfreiheit suggerieren 

    • Aussagen zur Nutzungsdauer von PSA ohne Bezug auf die jeweiligen Gebrauchsanweisungen oder sicherheitsrelevanten Vorgaben. 

    Vorgehen 

    Aussagen zu Lebensdauer und Qualitätsversprechen werden von uns nur dann getroffen, wenn entsprechende Nachweise vorliegen.

    Fall A: Es liegen belastbare Prüf- oder Leistungsnachweise vor
    Wenn eine Eigenschaft durch Produkttests, Materialprüfungen, Normprüfungen oder technische Spezifikationen objektiv belegt werden kann, verwenden wir eine sachliche und konkrete Beschreibung der geprüften Eigenschaft.  

    Beispiel:  

    Der Aluminiumkarabiner wurde im Rahmen der Normprüfung auf eine Bruchlast längs von 20 kN getestet.

    Fall B: Es liegen technische Produktmerkmale vor, jedoch keine Lebensdauerprüfung
    Wenn ein Produktmerkmal grundsätzlich die Widerstandsfähigkeit eines Produktes unterstützen kann, jedoch keine konkrete Lebensdauer gemessen wurde, beschreiben wir ausschließlich das Merkmal selbst. 

    Beispiel:  

    Verstärkte Konstruktion im Bereich der Hauptbelastungszonen.

    Fall C: Es liegen keine belastbaren Nachweise vor

    Wenn weder Prüfberichte noch technische Nachweise vorhanden sind, verzichten wir auf Aussagen zur Lebensdauer, Robustheit oder Haltbarkeit. 

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

    Besondere Hinweise für PSA-Produkte

    Bei PSA-Produkten ist die Nutzungsdauer sicherheitsrelevant. Daher vermeiden wir grundsätzlich Aussagen, die den Eindruck vermitteln, dass Prüf-, Wartungs- oder Austauschpflichten entfallen. Wir verweisen auf die Angaben in den entsprechenden Gebrauchsanleitungen und die zutreffenden gesetzlichen Anforderungen und normativen Vorgaben.  

     

  •  1R, 2R, 3R 

    ACHTUNG: Für unseren Umgang mit der Kennzeichnung 1R, 2R, 3R in Produktnamen, siehe Kategorie „Aussagen in Produktnamen“. Für den Umgang mit Kennzeichnungen in Form von Illustrationen, z.B. durch die Verwendung von Logos, siehe Kategorie „Verwendung von Illustrationen“.

    Erklärung 

    Mit den Bezeichnungen „1R“, „2R“ und „3R“ kennzeichnen wir Produkte, bei denen definierte Produktbestandteile auf Strategien zur Materialeinsparung (1R = Reduce), Wiederverwendung (2R = Reuse) oder zum Recycling (3R = Recycle) zurückzuführen sind. Die konkrete Bedeutung sowie die jeweiligen Materialanteile können je nach Produkt variieren. Allgemein lassen sich die zugeschriebenen Bedeutungen folgendermaßen beschreiben:

    1R – Reduce  

    Materialien oder Komponenten, die ursprünglich für ein Produkt vorgesehen waren, werden reduziert, ersetzt oder teilweise durch alternative Rohstoffe substituiert. 

    Beispiel: 

    Beim Produkt BIRDLIME 1R 9,8 MM wird ein Teil fossilbasierter Rohstoffbestandteile durch Rohstoffbestandteile aus Rizinusöl ersetzt. Rechnerisch lassen sich rund 39 % des Gesamtgewichts des Seilmaterials auf Rohstoffbestandteile aus Rizinusöl zurückführen.

    2R – Reuse  

    Bereits vorhandene Materialien oder Komponenten werden erneut verwendet, ohne zuvor zu einem neuen Rohmaterial aufbereitet zu werden. 

    Beispiel: 

    Das Produkt HIPHIKER 2R enthält Materialkomponenten, die aus Produktionsresten anderer Materialien stammen. Diese Materialien wurden ursprünglich für einen anderen Einsatzzweck hergestellt und werden ohne vorherige Aufbereitung zu neuem Rohmaterial erneut verwendet.

    3R – Recycle 

    Materialien werden nach ihrer vorherigen Nutzung oder nach ihrem Anfall als Produktionsrest aufbereitet und erneut als Rohmaterial eingesetzt. Die aufbereiteten Materialien ersetzen dabei einen Teil neu hergestellter Rohstoffe. 

    Beispiel: 

    Die für die Herstellung des Produktes NEO 100 3R 9,6 MM verwendeten Garne bestehen zu 100% aus recyceltem Material. 

    Die Kennzeichnungen dienen der transparenten Beschreibung bestimmter Materialeigenschaften oder Materialherkünfte. Sie stellen keine pauschale Aussage über die gesamte Umweltleistung oder Nachhaltigkeit eines Produkts dar.

    Beispiele 

    BIRDLIME 1R 9,8 MM … 

    HIPHIKER 2R … 

    … NEO 100 3R 9,6 MM 

    aus recycelten Materialien (3R) … 

    … Durch die Nutzung dieser nachwachsenden Ressource reduzieren (1R) wir … 

    … Bei diesem Seil steht 2R ("Reuse") für die Wiederverwendung von …

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD müssen Aussagen zu Materialeinsparungen, Wiederverwendung oder Recycling transparent, nachvollziehbar und belegbar sein. Insbesondere muss erkennbar sein: 

    • welches Material betroffen ist, 

    • welcher Produktbestandteil betroffen ist, 

    • wie hoch der Recyclinganteil ist, 

    • ob es sich um Pre-Consumer- oder Post-Consumer-Material handelt, 

    • welches Recyclingverfahren verwendet wurde 

    Die Bezeichnungen 1R, 2R und 3R dürfen daher nur verwendet werden, wenn ihre Bedeutung transparent erläutert werden kann und entsprechende Nachweise vorliegen. 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD müssen Recycling-Aussagen eindeutig, nachvollziehbar und belegbar sein.

    Vorgehen 

    Aussagen zu Lebensdauer und Qualitätsversprechen werden von uns nur dann getroffen, wenn entsprechende Nachweise vorliegen.

    Fall A: Es liegen belastbare Material- und Lieferantennachweise vor.   

    Wenn die jeweiligen Materialanteile und Materialherkünfte nachvollziehbar dokumentiert sind, verwenden wir die Kennzeichnung in Verbindung mit einer konkreten Erläuterung. 

    Beispiel:  

    3R – Recycling. Das Produkt enthält xx % postindustriell recyceltes Material. Der Anteil bezieht sich auf [Bauteil/Komponente] und basiert auf den vorliegenden Lieferanten- oder Zertifizierungsnachweisen.

    Fall B: Es liegen nur teilweise Nachweise vor. 

    Wenn Materialherkunft oder Materialanteile grundsätzlich dokumentiert sind, jedoch keine unabhängige Verifizierung vorliegt, machen wir dies transparent kenntlich. 

    Beispiel:  

    Das Produkt ist als 2R gekennzeichnet. Es enthält Materialkomponenten aus Produktionsresten, die ursprünglich für einen anderen Verwendungszweck hergestellt wurden und ohne vorherige Aufbereitung zu neuem Rohmaterial erneut verwendet werden. Die Einstufung basiert auf Informationen unseres Lieferanten sowie einer internen Bewertung dieser Angaben. Eine unabhängige Zertifizierung liegt derzeit nicht vor.

    Fall C: Es liegen keine belastbaren Nachweise vor. 

    Wenn Materialanteile, Materialherkunft oder Wiederverwendungsprozesse nicht nachvollziehbar dokumentiert werden können, verzichten wir auf Aussagen zu 1R, 2R oder 3R.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Climb Green
    Erklärung 

    #ClimbGreen (zuweilen auch „Climb Green“) ist eine von EDELRID entwickelte und intern definierte Produktkennzeichnung. Wir haben damit Produkte markiert, die nach unserer eigenen, zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt geltenden internen Einschätzung bestimmte ökologische und soziale Kriterien sowie externe Standards und Zertifizierungen innerhalb ihrer Produktkategorie erfüllten. Climb Green ist kein unabhängiges Umweltzeichen, kein Zertifizierungssystem und keine behördlich anerkannte Nachhaltigkeitskennzeichnung. Für nähere Informationen siehe ClimbGreen Manifest v2027. Unter dem Hashtag #ClimbGreen werden zudem verschiedene Informations- und Marketingaktivitäten rund um die Kennzeichnung und die zugrunde liegenden Produktmerkmale kommuniziert.

    Beispiele 

    #ClimbGreen-Tour 

    #ClimbGreen Kollektion 

    From head to toe „Climb Green“

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie sind Aussagen über die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsleistung eines Produkts nur zulässig, wenn sie objektiv nachvollziehbar, überprüfbar und belegbar sind. Da #ClimbGreen auf einer internen, mehrdimensionalen Bewertung basiert und nicht auf einem einheitlichen, marktweit anerkannten Standard beruht, und da keine Akkreditierung durch eine zugelassene externe Stelle vorliegt, besteht aus EmpCo-Sicht ein erhöhtes Risiko, dass die Kennzeichnung als anerkanntes Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel verstanden werden könnte.

    Vorgehen 

    Aussagen zu Lebensdauer und Qualitätsversprechen werden von uns nur dann getroffen, wenn entsprechende Nachweise vorliegen.

    Fall A: Kommunikation innerhalb der Europäischen Union.   

    Mit Inkrafttreten der europäischen Anforderungen zur Umsetzung der EmpCo verzichten wir auf die Verwendung der #ClimbGreen Produktkennzeichnung innerhalb der Europäischen Union. Dies betrifft sowohl die Kennzeichnung von Produkten als auch die Verwendung des Claims in der laufenden Informations- und Marketingkommunikation. Um die frühere Verwendung der #ClimbGreen Kennzeichnung transparent einzuordnen, stellen wir weiterhin Informationen zur Entstehung, Methodik und Zielsetzung des Konzepts sowie zu den Gründen für die spätere Einstellung der Verwendung innerhalb der Europäischen Union bereit. Diese Informationen sind über eine zentrale Landing Page und das EDELRID #ClimbGreen Manifest zugänglich.

    Fall B: Kommunikation außerhalb der Europäischen Union. 

    In Märkten außerhalb der Europäischen Union kann Climb Green weiterhin verwendet werden, sofern die zugrunde liegenden Kriterien transparent erläutert werden. Außerhalb der Europäischen Union bestehen in vielen Märkten derzeit keine mit der EmpCo vergleichbaren regulatorischen Rahmenbedingungen, die denselben Anspruch verfolgen, Verbraucher bei der Einordnung komplexer produktbezogener Umweltinformationen durch harmonisierte und marktübergreifend vergleichbare Systeme zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ordnen wir den ursprünglichen Zweck unserer Climb-Green-Kennzeichnung in diesen Märkten weiterhin als gegeben an. Die Kennzeichnung soll dort als ergänzende Orientierungshilfe dienen und auf nachvollziehbare Produkteigenschaften aufmerksam machen. Sie ersetzt jedoch weder die detaillierte Produktinformation noch die transparente Kommunikation der jeweils zugrunde liegenden Kriterien. Aus diesem Grund werden die Bewertungsgrundlagen, Kriterien und die Methodik der Kennzeichnung weiterhin regelmäßig geprüft und im Rahmen unseres EDELRID CLIMB GREEN MANIFESTS jährlich aktualisiert und erläutert. 

    Fall C:  Historische Kommunikation. 

    Bei historischen Inhalten oder Archivmaterialien kann auf die frühere Existenz der Kennzeichnung Bezug genommen werden.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Absolutaussagen
    Erklärung 

    Absolutaussagen suggerieren einen Bestwert, eine uneingeschränkte Leistungsfähigkeit oder ein garantiertes Ergebnis. Hierzu zählen insbesondere Begriffe wie: 

    • optimal 

    • perfekt 

    • ideal 

    • vollständig 

    • immer 

    • garantiert 

    • maximal 

    Solche Aussagen können den Eindruck erwecken, dass eine Eigenschaft ohne Einschränkungen, unter allen Bedingungen oder im Vergleich zu allen Alternativen gilt.

    Beispiele

    … eine optimale Kraftübertragung und Lastaufnahme  

    … perfektes Handling durch Thermo Shield Behandlung …  

    … garantiert Tragekomfort und Bewegungsfreiheit ...

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD müssen Werbeaussagen klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Die Verwendung von Absolutaussagen ist daher nur dann zulässig, wenn eine entsprechende objektive Grundlage oder eine tatsächlich gewährte Garantie vorliegt. 

    Vorgehen 

    Fall A: Es liegen objektive Prüfungen oder belastbare Nachweise vor

    Wenn eine Eigenschaft durch Prüfberichte, technische Messungen, normierte Tests oder vergleichbare Nachweise belegt werden kann, verwenden wir möglichst konkrete und überprüfbare Aussagen. 

    Beispiel: 

    „Die Thermo Shield Behandlung reduzierte die gemessene Reibung im Vergleich zum unbehandelten Material um xx %.“

    Fall B: Es liegen Erfahrungswerte oder interne Bewertungen vor 

    Wenn Aussagen auf Produkterfahrung, Entwicklungsbewertungen oder Rückmeldungen aus Anwendungstests beruhen, kennzeichnen wir dies entsprechend. 

    Beispiel: 

    Bei internen Anwendungstests wurde das Handling im direkten Vergleich zur Vorgängerversion von den Testanwender*innen alsbesserbewertet.“ 

    Fall C:  Es liegt kein belastbarer Nachweis vor 

    Wenn weder objektive Prüfergebnisse noch nachvollziehbare Bewertungen vorliegen, verzichten wir auf Absolutaussagen.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Superlative
    Erklärung 

    Unter dem Begriff Superlative verstehen wir Aussagen, die einem Produkt, einer Eigenschaft oder einer Leistung eine Spitzenstellung zuschreiben.

    Beispiele

    … Das beste Seil für anspruchsvolle Einsätze … 

    … das leichteste Einfachseil … 

    … die erste Wahl für Hallenbetreiber*innen …

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD müssen Verbraucherinformationen klar, zutreffend und überprüfbar sein. Superlative sind insbesondere dann kritisch, wenn: 

    • kein objektiver Vergleichsmaßstab genannt wird, 

    • der Vergleichsrahmen unklar bleibt, 

    • keine zeitliche Einordnung erfolgt, 

    • keine örtliche Systemgrenze definiert wird, 

    • keine belastbaren Vergleichsdaten vorliegen.

    Vorgehen 

    Superlative werden nur dann verwendet, wenn entsprechende Nachweise vorliegen.

    Fall A: Es liegt ein unabhängiger Nachweis vor

    Wenn die Spitzenstellung durch belastbare externe Nachweise dokumentiert werden kann, kann die Aussage verwendet werden. Geeignete Nachweise können beispielsweise sein: 

    • unabhängige Produkttests 

    • anerkannte Marktstudien 

    • Zertifizierungen 

    • veröffentlichte Vergleichsuntersuchungen 

    • objektive technische Datenanalysen


    Fall B: 
    Die Aussage bezieht sich auf das eigene Sortiment

    Wenn die Spitzenstellung ausschließlich innerhalb des eigenen Produktportfolios gilt, muss dies transparent angegeben werden. 

    Beispiel: 

    „Das SISKIN ECO DRY ist das leichteste Einfachseil in unserem Sortiment.“

    Fall C: Es liegen keine belastbaren Nachweise vor

    Wenn keine objektiven Vergleichsdaten vorliegen, verzichten wir auf die Verwendung von Superlativen und marktbezogene Spitzenbehauptungen. Stattdessen beschreiben wir konkrete Produkteigenschaften.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Recycling-Aussagen
    Erklärung 

    Unter der Bezeichnung „Recycling-Aussagen verstehen wir Aussagen, mit denen wir Produkte oder Produktbestandteile, die ganz oder teilweise aus recycelten oder wiederverwendeten Materialien hergestellt wurden, kennzeichnen. Hierzu zählen insbesondere Aussagen wie: 

    • recycelt / rezykliert 

    • aus Recyclingmaterial 

    • Upcycling

    Beispiele 

    teilrecycelter Sportklettergurt  

    … hergestellt aus Seilrecyclat aus unserer firmeneigenen Produktion …  

    … recycletes Polyamid …

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD müssen Recycling-Aussagen eindeutig, nachvollziehbar und belegbar sein. 

    Insbesondere muss erkennbar sein: 

    • welches Material betroffen ist, 

    • welcher Produktbestandteil betroffen ist, 

    • wie hoch der Recyclinganteil ist, 

    • ob es sich um Pre-Consumer- oder Post-Consumer-Material handelt, 

    • welches Recyclingverfahren verwendet wurde

    Vorgehen 

    Aussagen zu recycelten Materialien werden von uns nur dann getroffen, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. 

    Fall A: Es liegt ein Zertifikat oder unabhängiger Nachweis vor.   

    Wenn für die jeweilige Aussage eine anerkannte Zertifizierung oder ein anderer unabhängiger Nachweis vorliegt, geben wir den Anteil des recycelten Materials, das betroffene Material bzw. die betroffene Komponente, die Art des eingesetzten Recyclingverfahrens sowie die zugrunde liegende Zertifizierung oder den entsprechenden Nachweis transparent an. 

    Beispiel:
    Enthält [Anteil in % ergänzen] chemisch recyceltes Polyamid (PA6) aus Produktionsabfällen (Post-Industrial-Material, GRS-zertifiziert).“

    Fall B: Es liegt eine schriftliche Lieferantenbestätigung oder interne Materialnachweise vor. 

    Wenn keine unabhängige Zertifizierung vorliegt, aber eine schriftliche Bestätigung des Materiallieferanten vorhanden ist, machen wir dies transparent kenntlich. 

    Beispiel:
    „Enthält xx % mechanisch recyceltes Polyamid aus Produktionsresten. Die Angabe basiert auf Materialnachweisen und Lieferanteninformationen; eine unabhängige Zertifizierung liegt nicht vor.“


    Fall C: Kein ausreichender Nachweis vorhanden. 

    Liegen keine belastbaren Nachweise zum Recyclinganteil oder zur Materialherkunft vor, verzichten wir auf entsprechende Aussagen.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Sozialaussagen
    Erklärung 

    Unter dem Begriff Sozialaussagen verstehen wir Aussagen zu sozialen Aspekten entlang unserer Geschäftstätigkeit, unserer Lieferkette oder bei der Herstellung von Produkten.

    Beispiele 

    … fair produziert …  

    … faire Arbeitsbedingungen …  

    … verantwortungsvoll gefertigt …

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD müssen Sozialaussagen eindeutig, verständlich und überprüfbar sein. Da soziale Bedingungen regelmäßig von zahlreichen Faktoren abhängen und entlang komplexer Lieferketten variieren können, müssen entsprechende Aussagen klar abgegrenzt, konkret erläutert und nachvollziehbar belegt werden. 

    Insbesondere muss erkennbar sein: 

    • auf welchen Bereich sich die Aussage bezieht, 

    • ob die Aussage das Unternehmen, einen Lieferanten, eine Produktionsstätte oder ein Produkt betrifft, 

    • welche konkrete soziale Eigenschaft gemeint ist, 

    • welche Nachweise hierfür vorliegen.

    Vorgehen 

    EDELRID ist seit Mitte 2021 Mitglied der Fair Wear Foundation (FWF) und hat auf dieser Basis eine eigene HRDD-Policy entwickelt (unterzeichnet durch die Geschäftsführung, Stand Januar 2025). Die Policy orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen und folgt einem sechsstufigen Sorgfaltsprozess (Verankerung, Risikoermittlung, Abhilfe, Nachverfolgung, Kommunikation, Wiedergutmachung). Der Geltungsbereich umfasst aktuell die Textil- und Schuhproduktion (Näh- und Konfektionsbetriebe im Rahmen des FWF-Programms); eine schrittweise Ausweitung auf weitere Produktgruppen (z. B. Hardgoods) ist vorgesehen, aber noch nicht abgeschlossen. 

    Ob eine Sozialaussage verwendet werden darf, hängt davon ab, ob das jeweilige Produkt im Geltungsbereich der HRDD-Policy und des FWF-Programms liegt:

    Fall A: Produkt liegt im Scope der FWFE. 

    Die Fair Wear Foundation ist eine Multi-Stakeholder-Initiative, die EDELRID bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in seinen Lieferketten unterstützt. Die Mitgliedschaft erleichtert es, menschenrechtliche Risiken und negative Auswirkungen zu identifizieren, zu mindern und zu beheben, den Zugang zu Beschwerde- und Abhilfemechanismen für Beschäftigte zu fördern sowie Fortschritte nachzuverfolgen und transparent zu kommunizieren. Die Mitgliedschaft ist keine Produkt- oder Fabrikzertifizierung und stellt keine Garantie dafür dar, dass eine Lieferkette frei von menschenrechtlichen Risiken oder negativen Auswirkungen ist.

    Fall B: Produkt liegt nicht im Scope der FWF 

    Liegt ein Produkt außerhalb (des aktuellen Geltungsbereichs der HRDD-Policy und) des FWF-Geltungsbereichs, verzichten wir auf Sozialaussagen zu diesem Produkt.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

    ACHTUNG: siehe hierzu auch die Erläuterungen in den Kategorien „1R, 2R, 3R“, „Eco“, und „Aussagen in Produktnamen“.

    Erklärung 

    Unter Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen beziehen wir auf die ökologische Wirkung, die Rohstoffbasis oder vermeintliche Umweltvorteile eines Produkts, seiner Bestandteile, seiner Herstellung oder der Supply Chain.

    Beispiele 
    • Green 

    • umweltfreundlich 

    • umweltschonend 

    • nachhaltig / Nachhaltigkeit 

    • ressourcenschonend 

    • verantwortungsbewusst 

    • biobasiert 

    • aus nachwachsenden Rohstoffen 

    • vegan friendly 

    • Respektvoller Umgang mit Ressourcen / der Umwelt / der Natur

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD dürfen solche Aussagen nicht pauschal oder missverständlich verwendet werden. Sie müssen sich auf konkrete, nachvollziehbare und belegbare Produkteigenschaften beziehen. Besonders kritisch sind allgemeine Umweltaussagen, die Verbraucher als Aussage über die gesamte Umweltleistung eines Produkts verstehen können. Viele solcher Aussagen beschreiben regelmäßig keine konkrete Produkteigenschaft und können ohne zusätzliche Erläuterung nicht objektiv überprüft werden.

    Vorgehen 

    EDELRID verwendet solche Begriffe grundsätzlich nicht als eigenständige Produkt- oder Umweltclaims. Stattdessen kommunizieren wir die jeweils zugrunde liegende Eigenschaft oder Maßnahme. 

    Fall A: Eine konkrete und belegbare Produkteigenschaft liegt vor. 

    Wenn eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage auf einer konkreten Eigenschaft beruht, kommunizieren wir die zugrunde liegenden Fakten direkt. 

    Statt: 

    • nachhaltig 

    • umweltfreundlich 

    • ressourcenschonend 

    • verantwortungsbewusst 

    kommunizieren wir beispielsweise: 

    • Enthält xx % recyceltes Polyamid. 

    • Die Imprägnierung ist PFAS-frei. 

    • Enthält xx % Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau. 

    • Enthält xx % biobasierte Rohstoffbestandteile aus Rizinusöl. 

    • Für dieses Material liegt eine bluesign® Zertifizierung vor.


    Fall B:  Die Aussage basiert auf einem Zertifikat, Standard oder unabhängigen Nachweis. 

    Liegt ein unabhängiger Nachweis vor, nennen wir die zugrunde liegende Eigenschaft sowie den entsprechenden Standard oder Nachweis. 

    Beispiel: 

    • Enthält xx % Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau gemäß [Zertifikat]. 

    • Die Imprägnierung ist PFAS-frei gemäß den vorliegenden Materialspezifikationen. 

    • Das Material ist als bluesign® approved zertifiziert.


    Fall C:  Kein ausreichender Nachweis liegt vor. 

    Liegen keine nachvollziehbaren Nachweise vor, verzichten wir auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • ECO

    ACHTUNG: Für unseren Umgang mit der Kennzeichnung „ECO“ in Produktnamen, siehe Kategorie „Aussagen in Produktnamen“. 

    Erklärung 

    Die Begriffe „Eco“, „Öko“, Oeko oder „ökologisch“ werden von Verbraucherinnen und Verbrauchern regelmäßig als Hinweise auf besondere Umweltvorteile eines Produkts verstanden. Auch bei EDELRID verwenden wir diese Begriffe im Rahmen von Umweltaussagen. Sie können in unterschiedlichen Zusammenhängen vorkommen: 

    • als Bestandteil von Produktnamen oder Produktbezeichnungen (siehe Kategorie „Aussagen in Produktnamen“) 

    • als historisch gewachsene Kennzeichnung einzelner Produkteigenschaften, 

    • als Bestandteil bestehender Artikel- und Stammdaten, 

    • als Umweltaussage, sofern ein konkreter Umweltbezug kommuniziert wird. 

    Die Verwendung eines solchen Begriffs allein stellt keinen Nachweis für eine bestimmte Umweltleistung eines Produkts dar.

    Beispiele

    ökologisch 

    Eco Dry  

    Eco Rope

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD sind allgemeine Umweltaussagen wie: 

    - umweltfreundlich 

    - ökologisch  

    - grün 

    - eco oder

    - öko 

    grundsätzlich kritisch zu bewerten, sofern nicht eindeutig erläutert wird, worauf sich die Aussage konkret bezieht. Besonders kritisch sind pauschale Umweltversprechen, Produktnamen oder Begriffe wie „ökologisches Produkt“ oder „Eco-Produkt“ ohne konkrete Nachweise oder Erklärungen, sowie Aussagen, die eine insgesamt bessere Umweltleistung suggerieren.

    Vorgehen 

    Aussagen zur Verwendung von Biobaumwolle werden von uns nur dann getroffen, wenn entsprechende Nachweise vorliegen.

    Fall A:  „Eco“ oder „Öko“ wird als Umweltaussage verwendet

    Wird der Begriff bislang zur Beschreibung einer konkreten Produkteigenschaft eingesetzt, muss die zugrunde liegende Eigenschaft transparent erläutert, begründet und nachweisbar sein. Dabei wird die konkrete Produkteigenschaft kommuniziert, nicht der allgemeine Begriff „eco“ oder „ökologisch“. 

    Beispiel: 

    Das Produkt ist zu xx % aus recyceltem Polyamid hergestellt.

    Fall B: „Eco“ ist Bestandteil eines bestehenden Produktnamens

    Bei einzelnen Produkten ist die Beschreibung „ECO“ historisch langjähriger Bestandteil des Produktnamens oder der Artikelbezeichnung, was eine tiefe Verankerung der Bezeichnung in unserer Prozess- und Systemwelt darstellt. Unser Verständnis und unseren konkreten Umgang mit der EmpCo Konformität in Produktnamen erläutern wir im Detail in der Kategorie „Aussagen in Produktnamen“. 

    Beispiel: 

    SISKIN ECO DRY 9,8 MM

    Fall C: Es liegt kein konkreter und belastbarer Umweltbezug vor

    Kann kein konkreter Umweltvorteil oder keine nachvollziehbare Produkteigenschaft belegt werden, verzichten wir auf die Verwendung von Begriffen zur Beschreibung von Umweltversprechen.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Aussagen zum Umgang mit PFAS / PFC

    ACHTUNG: siehe hierzu auch die Kategorien „ECO“ und „UMWELT- UND NACHHALTIGKEITSAUSSAGEN“.

    Erklärung 

    PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) beziehungsweise PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien) wurden in der Vergangenheit häufig für wasser-, öl- und schmutzabweisende Ausrüstungen von Textilien und Seilen eingesetzt. Bei EDELRID wurden bereits früh Alternativen entwickelt und seit 2018 aktiv in der Produktion eingesetzt, die ohne den Einsatz von PFAS bzw. PFC auskommen. Dadurch konnten wasserabweisende Produkteigenschaften auch ohne den Einsatz dieser Stoffgruppe realisiert werden. In der Vergangenheit wurde dieser Umstand aktiv kommuniziert (z.B. über die Produktbezeichnung „ECO DRY“) und teilweise als relevante Produkteigenschaft hervorgehoben.

    Bei allen seit 2026 von EDELRID produzierten Produkten werden nach aktuellem Kenntnisstand keine PFAS- bzw. PFC-haltigen Materialien oder Ausrüstungen eingesetzt. 

    Beispiele 

    Eco Dry Ausrüstung verzichtet auf PFCs und PFAS  

    Dauerhaft wasser- und schmutzabweisend dank PFC- und PFAS-freier Eco Dry Ausrüstung … 

    PFC-freies Einfachseil 

    Einfachseil mit schadstoffarmer, PFC-freier Beschichtung

    Einordnung gem. EmpCo 

    Mit der fortschreitenden regulatorischen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union verändert sich auch die Bedeutung produktbezogener Aussagen zu PFAS und PFC. Da regulatorische Beschränkungen und Verbote dieser Stoffgruppe zunehmend zum Marktstandard führen, ist aus Verbrauchersicht künftig immer weniger ersichtlich, ob eine PFAS-freie Ausführung tatsächlich ein besonderes Produktmerkmal oder lediglich die Erfüllung bestehender regulatorischer Anforderungen darstellt. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko, dass eine hervorgehobene Bewerbung der PFAS-Freiheit als besonderer Umweltvorteil verstanden wird, obwohl diese Eigenschaft künftig zunehmend regulatorisch erwartet oder vorgeschrieben ist.

    Vorgehen 

    In der Vergangenheit wurden PFAS- bzw. PFC-freie Produkte teilweise als Innovationsleistung kommuniziert. Diese Kommunikation erfolgte zu einem Zeitpunkt, als PFAS-freie Alternativen technisch noch nicht selbstverständlich waren und der Verzicht auf PFAS als relevante Produkteigenschaft verstanden wurde.  

    Mit den regulatorischen Entwicklungen bewertet EDELRID diese Kommunikation im Kontext der geltenden Anforderungen neu. Demnach werden Produkteigenschaften, die in der Vergangenheit üblicherweise durch den Einsatz von PFAS erreicht wurden und bei EDELRID durch PFAS-freie Alternativen umgesetzt werden, werden grundsätzlich nicht mehr als eigenständiger Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteil beworben.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • FAIRWEAR
    Erklärung 

    Die Fair Wear Foundation ist eine Multi-Stakeholder-Initiative, die Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten unterstützt. Die Mitgliedschaft erleichtert es, menschenrechtliche Risiken und negative Auswirkungen zu identifizieren, zu mindern und zu beheben, den Zugang zu Beschwerde- und Abhilfemechanismen für Beschäftigte zu fördern sowie Fortschritte nachzuverfolgen und transparent zu kommunizieren. Die Mitgliedschaft ist keine Produkt- oder Fabrikzertifizierung und stellt keine Garantie dafür dar, dass eine Lieferkette frei von menschenrechtlichen Risiken oder negativen Auswirkungen ist.

    EDELRID ist seit 2020 Mitglied bei Fair Wear.

    Einordnung gem. EmpCo 

    Mit dem Inkrafttreten der Anforderungen der EmpCo wurden die Anforderungen an die Kommunikation von Umwelt- und Sozialaussagen innerhalb der Europäischen Union deutlich verschärft. Vor diesem Hintergrund hat Fair Wear seine Mitgliederkommunikation überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass Aussagen zur Mitgliedschaft nicht als allgemeine oder pauschale Sozialversprechen verstanden werden können. Insbesondere soll vermieden werden, dass Verbraucher aus einer Mitgliedschaft ableiten, einzelne Produkte seien automatisch „fair“, „ethisch produziert“ oder „unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt“.

    Vorgehen 

    Im Zuge der Anpassung an die EmpCo-Anforderungen unterzieht Fair Wear seine Mitgliedsunternehmen einer erneuten externen Überprüfung der bereitgestellten Fair-Wear-Kommunikation sowie der zugrunde liegenden Sorgfaltspflichtensysteme. 

    Die Kommunikation zur Fair-Wear-Mitgliedschaft darf nur dann in der von Fair Wear freigegebenen Form verwendet werden, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt und die Überprüfung erfolgreich abgeschlossen wurden. 

    EDELRID hat diese Überprüfung erfolgreich absolviert und die Fair-Wear-bezogene Kommunikation entsprechend den Vorgaben von Fair Wear angepasst.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Aussagen in Produktnamen
    Erklärung 

    Bei EDELRID existieren verschiedene Produktnamen und Produktbezeichnungen, die Begriffe mit Umwelt-, Leistungs-, Sicherheits- oder Qualitätsbezug enthalten.  

    Ein erheblicher Teil dieser Bezeichnungen wurde zu einem Zeitpunkt eingeführt, als noch keine harmonisierten europäischen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Sinne der EmpCo bestanden. 

    Die ursprüngliche Zielsetzung dieser Bezeichnungen bestand darin, technische Eigenschaften, Produktinnovationen oder aus damaliger Sicht relevante ökologische Produktmerkmale für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar zu machen und eine bessere und transparente Orientierung bei Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Des Weiteren hat das Vorgehen das Ziel verfolgt, insbesondere bei umweltbezogenen Produktnamen nachhaltig orientierte Kundinnen und Kunden bei der Identifikation entsprechender Produktalternativen zu unterstützen.

    Beispiele
    • ECO 

    • ECO DRY 

    • 1R / 2R / 3R 

    • LIGHT / LITE / ULTRALITE 

    • BULLETPROOF 

    • SHIELD 

    • MINI / MAX / EXTREME 

    • SAFE 

    • SMART

    Einordnung gem. EmpCo 

    Mit Inkrafttreten der EmpCo-Anforderungen verschärfen sich die Anforderungen an die Verwendung von Umwelt-, Leistungs- und Qualitätsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. 

    Begriffe wieECOwerden regelmäßig als allgemeine Umweltaussagen verstanden und können daher erhöhte Anforderungen an Nachweisbarkeit, Transparenz und Verbraucherverständlichkeit auslösen. 

    Auch Leistungs- und Qualitätsbegriffe wieSafe“, „Smart“, „Bulletproof“, „Extreme“ oder „Max“ können als Qualitäts- oder Leistungsversprechen verstanden werden und müssen vor diesem Hintergrund kritisch geprüft werden.

    Vorgehen 

    Produktnamen sind heute tief in Produktstammdaten, Zertifizierungen, technischen Dokumentationen, Zulassungsprozessen, IT-Systemen, internationalen Vertriebsstrukturen und Verpackungen verankert. Gem. interner Prüfung ist eine kurzfristige und vollumfängliche Umbenennung bestehender Produkte mit erheblichen wirtschaftlichen, organisatorischen und ressourcenbezogenen Auswirkungen verbunden.  

    Vor diesem Hintergrund verfolgt EDELRID das Ziel, bestehende Produktnamen transparent einzuordnen und gleichzeitig zukünftige Produktbezeichnungen an die aktuellen regulatorischen Anforderungen anzupassen.

    Fall A: Bestehende Produkte mit historischen Produktnamen

    Bei bestehenden Produkten bleiben Bezeichnungen mit Umwelt-, Qualitäts- oder Leistungsbezug weiterhin Bestandteil des Produktnamens. In diesen Fällen ergänzen wir die Produktkommunikation durch transparente Erläuterungen zur Bedeutung der jeweiligen Bezeichnung sowie zum historischen und fachlichen Hintergrund ihrer Verwendung (siehe hierzu beispielsweise die Kategorien "ECO" oder "1R, 2R, 3R". 

    Ziel ist eine transparente Einordnung ohne irreführende oder pauschale Schlussfolgerungen über die Gesamtleistung eines Produkts. 


    Fall B: Neue Produkte

    Für neu entwickelte Produkte verzichten wir grundsätzlich auf die Einführung neuer Produktnamen, die allgemeine Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Qualitäts- oder Sicherheitsversprechen enthalten könnten, sofern wir eine EmpCo-Konformität der Aussage nicht sicherstellen können. 

    Stattdessen kommunizieren wir konkrete und nachweisbare Produkteigenschaften direkt in der Produktbeschreibung.

    Besonderer Hinweis für Produkte mit der Bezeichnung „ECO DRY“ 

    Im Jahr 2018 führte EDELRID nach eigener Kenntnis als erstes Unternehmen ein Kletterseil mit einer wasserabweisenden Imprägnierung ohne den Einsatz von PFAS ein. 

    Da PFAS aufgrund ihrer Umwelt- und Persistenzeigenschaften zunehmend kritisch bewertet wurden, wurde diese Eigenschaft im Vergleich zu damals marktüblichen PFAS-basierten Imprägnierungen als relevanter Umweltvorteil verstanden. 

    Um diese Produkteigenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar zu machen und nachhaltig orientierte Kundinnen und Kunden bei der Identifikation entsprechender Produktalternativen zu unterstützen, führte EDELRID die Bezeichnung ECO DRY ein. Seitdem wird „ECO DRY“ als fester und wiedererkennbarer Bestandteil entsprechender Seilproduktnamen verwendet. 

    Die ursprüngliche Verwendung der Bezeichnung erfolgte somit zur Kennzeichnung einer konkreten Produkteigenschaft, nämlich der PFAS-freien Imprägnierung, und nicht als allgemeine Aussage über die gesamte Umweltleistung des Produkts. 

    Besonderer Hinweis für Produkte mit der Bezeichnung „ECO“ 

    Ebenfalls nach eigener Kenntnis als erstes Unternehmen führte EDELRID Karabiner ein, bei denen bewusst auf den im Markt weit verbreiteten Prozess der Eloxierung verzichtet wurde. 

    Die Entscheidung beruhte auf der Absicht, die mit diesem Produktionsschritt verbundenen Umweltwirkungen zu reduzieren. 

    Um diese technische Produkteigenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar zu machen, wurde die Bezeichnung ECO als fester Bestandteil entsprechender Karabiner-Produktnamen eingeführt. 

    Die Bezeichnung „ECO“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Verzicht auf die Eloxierung und stellt keine pauschale Aussage über die gesamte Umweltleistung des Produkts dar.

    Umsetzbarkeit 

    Bestehende Produktnamen bleiben zunächst Bestandteil der internationalen Produkt- und Systemlandschaft von EDELRID. Soweit erforderlich, werden sie durch erläuternde Hinweise ergänzt, um die Bedeutung der jeweiligen Begriffe transparent und regulatorisch nachvollziehbar einzuordnen. 

  • Verwendung von Illustrationen / Logos
    Erklärung 

    Neben textlichen Aussagen verwendet EDELRID vereinzelt grafische Elemente und Illustrationen, um bestimmte Produkteigenschaften für Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erkennbar zu machen. Solche Illustrationen dienen der visuellen Unterstützung von Produktinformationen und sollen die Orientierung bei der Produktauswahl erleichtern. Illustrationen können insbesondere Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren oder bestimmte Produktmerkmale symbolisieren. Aus Sicht der Verbraucher können sie jedoch dieselbe Wirkung entfalten wie textliche Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen und werden daher im Rahmen der EmpCo-Anforderungen entsprechend berücksichtigt. 

    Recycling-Symbole

    3R / Recycled-Logo

    Climb Green - siehe auch Kategorie "ClimbGreen"

    Upcycled-Logo

    Einordnung gem. EmpCo 

    Gemäß den Anforderungen der EmpCo sowie den Vorgaben der UCPD können nicht nur Textaussagen, sondern auch Symbole, Logos, Icons und grafische Darstellungen als Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen verstanden werden. Insbesondere Illustrationen können bei Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass ein Produkt insgesamt umweltfreundlicher ist, recycelt oder wiederverwendet wurde, bestimmte ökologische Vorteile besitzt oder eine unabhängige Prüfung, Zertifizierung oder Verifizierung vorliegt. 

    Daher müssen auch grafische Darstellungen transparent, nachvollziehbar und durch die zugrunde liegenden Produktinformationen belegbar sein.

    Vorgehen 

    Symbole, Logos, Icons und grafische Darstellungen, die als Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen verstanden werden können, verwenden wir nur dann, wenn die zugrunde liegende soziale Eigenschaft konkret beschrieben und nachvollziehbar belegt werden kann. Auf interne Labels verzichten wir allgemein.

    Fall A: Die Illustration kann als offiziell anerkanntes Label verstanden werden. 

    Wenn eine Illustration als offiziell anerkanntes Label verstanden werden, obwohl keine Zertifizierung durch eine designierte externe Partei vorliegt („internes Label“), verzichten wir allgemein auf die Verwendung.

    Fall B: Die Illustration beschreibt eine konkrete und nachweisbare Produkteigenschaft. 

    Wenn eine Illustration eine konkrete Produkteigenschaft visualisiert und die zugrunde liegende Aussage belegbar ist, kann die Illustration verwendet werden, solange sie nicht als offiziell anerkanntes Label werden kann. In einem solchen Fall erläutern wir zusätzlich die Bedeutung der Darstellung durch eine verständliche Textinformation.

    Fall C: Die Illustration kann als Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen verstanden werden. 

    Wenn eine Illustration eine allgemeine Umweltleistung oder einen nicht näher definierten Umweltvorteil suggeriert, wird sie nur verwendet, wenn eine eindeutige Erläuterung der konkreten Bedeutung erfolgt.

    Fall D: Kein ausreichender Nachweis liegt vor. 

    Kann die durch eine Illustration vermittelte Aussage nicht nachvollziehbar belegt werden, verzichten wir auf deren Verwendung.

    Vorgehen bei Bestandsprodukten 

    Illustrationen, die als Bestandteil eines bestehenden Produkts, einer Verpackung oder eines bereits eingeführten Kommunikationsmittels dargestellt sind, werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch im Rahmen der nächsten Produkt- oder Entwicklungsiteration, entsprechend den jeweils geltenden Anforderungen bewertet, überprüft und nach dem in diesem Glossar beschriebenen Vorgehen behandelt. Bis zu diesem Zeitpunkt können unter Umständen entsprechende Illustrationen weiterhin auf Produkten, Verpackungen und bereits eingeführten Kommunikationsmitteln geführt werden.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst. 

  • Externe Label
    Erklärung 

    Externe Labels, Zertifizierungen und Verifizierungssysteme beruhen auf Kriterien, deren Einhaltung durch eine von EDELRID unabhängige Organisation überprüft wird. Im Unterschied zu unternehmensintern entwickelten Kennzeichnungen werden die Anforderungen, Prüfverfahren oder Validierungen dabei durch externe Stellen definiert und bewertet.

    Beispiele 
    • bluesign®  

    • EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)  

    • SBTi (Science Based Targets initiative) 

    • FairWear Foundation

    Einordnung gem. EmpCo 

    Grundsätzlich können externe Zertifizierungen und Labels weiterhin verwendet werden, sofern: 

    • die Zertifizierung gültig ist, 

    • die Kommunikation korrekt erfolgt, 

    • die tatsächliche Aussage des Systems nicht überschritten wird, 

    • Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen können, was konkret geprüft wurde. 

    • Es ist stets transparent anzugeben, ob sich die Zertifizierung auf das Produkt oder lediglich auf einzelne Materialien bezieht.

    Vorgehen 

    Externe Labels werden bei EDELRID nur im Rahmen ihres tatsächlichen Geltungsbereichs kommuniziert. Die Aussagekraft eines Labels wird weder erweitert noch auf andere Produkte, Standorte, Prozesse oder Eigenschaften übertragen, die nicht Gegenstand der jeweiligen Prüfung, Zertifizierung oder Verifizierung sind.

    Fall A: Es liegt ein gültiges externes Label, Zertifikat oder eine Verifizierung vor. 

    Nachweise und Zertifizierungen können sich auf unterschiedliche Ebenen beziehen, z.B. auf ein Material, ein Produkt oder ein Unternehmen. Eine Zertifizierung auf einer Ebene darf nicht so kommuniziert werden, als gelte sie automatisch auch für die anderen Ebenen. Wir geben deshalb bei jeder Aussage an, auf welcher Ebene sie zutrifft. 

    Beispiel: 

    • Materialebene: …aus GRS-zertifiziertem Recyclingmaterial." 
    • Produktebene: „Dieses Produkt ist bluesign® PRODUCT zertifiziert" 
    • Unternehmensebene: „EDELRID ist Mitglied der Fair Wear Foundation."  


    Fall B: Das Label bezieht sich nicht auf die Produktebene. 

    Viele externe Systeme bewerten nicht einzelne Produkte, sondern beispielsweise Unternehmensprozesse oder Managementsysteme. In diesen Fällen kommunizieren wir die Aussage ausschließlich auf der tatsächlich geprüften Ebene und vermeiden eine Übertragung auf einzelne Produkte 

    Beispiel: 

    Die EMAS-Registrierung bezieht sich auf das Umweltmanagementsystem des Unternehmens.

    Fall C: Die Zertifizierung oder Verifizierung ist abgelaufen, ausgesetzt oder nicht mehr gültig. 

    Liegt keine aktuelle Gültigkeit mehr vor, verzichten wir auf die weitere Verwendung des Labels oder der zugehörigen Aussagen, bis die Voraussetzungen erneut erfüllt sind. Bestehende Inhalte werden im Rahmen der regulären Aktualisierungsprozesse angepasst.

    Fall D: Das Label könnte als allgemeine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage verstanden werden. 

    Auch bei externen Labels vermeiden wir Aussagen, die über die tatsächliche Bedeutung des jeweiligen Systems hinausgehen. Aus einer Zertifizierung, Mitgliedschaft oder Validierung leiten wir keine pauschalen Aussagen ab wienachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „verantwortungsbewusst hergestellt“, sofern diese Aussagen nicht ausdrücklich Bestandteil des geprüften Systems sind und entsprechend nachgewiesen werden können. 

    Stattdessen kommunizieren wir die konkret geprüfte Eigenschaft oder den konkreten Prüfgegenstand.

    Umsetzbarkeit 

    Aktualisierungen erfolgen in allen digitalen Medien, auf deren Inhalte wir direkten Zugriff haben und bei denen Änderungen mit angemessenem Aufwand vorgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere unsere Webseiten, Produktdetailseiten, Online-Kataloge und weitere digitale Informationsangebote. 

    Ausgenommen sind Inhalte, deren nachträgliche Anpassung nur eingeschränkt oder mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beispielsweise: 

    • bereits veröffentlichte Produktvideos, 

    • bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge, 

    • gedruckte und bereits produzierte Materialien wie Flyer, Produktverpackungen, Kataloge oder POS-Materialien. 

    Diese Inhalte werden im Rahmen regulärer Aktualisierungs- oder Nachproduktionszyklen angepasst.