Für viele Anwendungen der Absturzsicherung sind Verbindungsmittel mit integrierten Falldämpfern gemäß der EN 354 und EN 355 das ideale Instrument. Diese Systeme werden in der Regel als I-Systeme und als Y-Systeme ausgeführt, was bedeutet, dass der Falldämpfer entweder einen Ast (I) oder zwei Äste (Y) aufweist.
Bei allen Systemen wird der Falldämpfer körperseitig an einer Auffangöse (gekennzeichnet mit „A“) des Gurtes befestigt und der Ast weist ein Verbindungselement (z. B. Karabinerhaken) zur Befestigung am Anschlagpunkt oder -system auf. Im Falle eines Sturzes fällt die Person bis zur Straffung des Systems und der Falldämpfer bremst den Sturz, wobei die Länge des Bremsweges von der auftretenden Energie abhängt (Gewicht x freie Fallhöhe).
I-Systeme sind für Anwendungen gedacht, bei denen nur kurze Strecken überbrückt werden müssen, eine stationäre Arbeitsposition abgesichert werden muss oder das Ein- oder Umhängen des Auffangsystems an Stellen durchgeführt werden kann, an denen keine Absturzgefahr besteht.
Y-Systeme werden eingesetzt, wenn ein wechselweises Umhängen und damit eine kontinuierliche Sicherung gewährleistet werden muss.
Wird die Arbeitsposition erreicht oder wird ohnehin nur ein Ast benötigt, kann ein Y-System auch wie ein I-System, also nur mit einem Ast, verwendet werden. Dann allerdings stellt sich die Frage: „Wohin mit dem zweiten Ast?“
Problematisch kann es werden, wenn der zweite Ast an tragenden Elementen des Gurtes befestigt wird. Tragende Elemente sind beispielsweise die meisten Gurtbänder, metallische Beschlagteile und Auffang- oder Halteösen. Aber auch Materialschlaufen können sehr hohe Festigkeiten aufweisen. Wird der zweite Ast des Verbindungsmittels an einem tragenden Bauteil des Gurtes „geparkt“ und es kommt zum Sturz, wird der Falldämpfer vom belasteten Ast aktiviert und beginnt zu bremsen. Allerdings kann der Falldämpfer in dieser Konstellation nur so lange bremsen, bis der am Gurt befestigte Ast straff ist. Dann überbrückt der zweite Ast den Falldämpfer, es kommt zum „Kurzschluss“ des Falldämpfers. Aus dem dynamischen Auffangsystem, das dazu gedacht ist Energie umzuwandeln, wird ein statisches System, das zwar vielleicht eine hohe Festigkeit aufweist, aber keine Energie mehr aufnehmen kann. Die Kraftspitzen, die dann auf den Körper wirken können, überschreiten die zulässigen Normwerte und können schwere Verletzungen verursachen. Freie Äste von Y-Falldämpfersystemen dürfen also auf keinen Fall an tragenden Elementen des Auffanggurtes befestigt werden.
Abhilfe schaffen hier spezielle „Parkschlaufen“ oder „Abreißösen“ an Auffanggurten.
Diese Punkte sind so konzipiert, dass sie sich schon bei geringen Kräften vom Gurt lösen und den zweiten Ast freigeben, so dass der Falldämpfer ungehindert wirken kann. Idealweise werden die Karabiner von Falldämpfersystemen von Haus aus immer dort am Gurt befestigt und von dort nur zum Anschlagpunkt und zurück gehängt.
Besitzt der Gurt keine solchen Schlaufen, stellen zweifelsfrei nichttragende Gurtelemente (Kunststoffteile, Gummischlaufen, Klettbänder, …) eine schlechte, aber mögliche Alternative dar.
Eine einfache und immer sichere Möglichkeit ist es, beide Karabiner an Anschlagpunkten oder auch am gleichen Anschlagpunkt der Struktur zu befestigen.