PSA Sachkunde Schulungen

Zertifizierte Ausbildung zur sachkundigen Person nach DGUV Grundsatz 312-906  für die Überprüfung
und Beurteilung von PSA gegen Absturz. Die Anforderungen an eine sachkundige Person nach EN 365:2004 auf europäischer Ebene werden erfüllt.

Schulungstermine

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Individuelle Schulungen

Wollen Sie für Ihr Unternehmen PSA-Sachkunde-Schulung mit ausgewählten Teilbereichen oder ergänzt durch Anwendungswissen organisieren? Dann bieten wir oder eines unserer Kooperationsunternehmen weltweit gerne eine maßgeschneiderte Lösung an.

Beispiele:

  • 2 bzw. 3 Tage Sachkunde-Schulung mit ausgewählten Teilbereichen
  • 4 bzw. 5 Tage PSA-Sachkunde-Schulung ergänzt durch Anwenderwissen zur Vertiefung oder Vorbereitung
  • 1 Tag Einführung zum Beurteilen von PSA mit Teilnahmebestätigung

Moderne Seminarräume und praxisnahe Trainingsmöglichkeiten bieten neben professionellen und erfahrenen Trainer*innen mit Herstellerspezialwissen einen echten Mehrwert.

 

Schicken Sie uns gerne Ihre Inhalte und Anforderungen mit dem gewünschten Schulungsort im Kontaktformular.

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    Achener Weg 66
    88316 Isny im Allgäu

Persönliche Absturzschutzausrüstungen müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie vor Lebensgefahr schützen sollen. So ist neben sachgerechter Herstellung und Anwendung auch die regelmäßige Prüfung dieser Ausrüstungen erforderlich. Die Ausbildung vermittelt das nötige Hintergrundwissen sowie praktische Fähigkeiten für die sachkundige Überprüfung, Wartung und Beurteilung von PSA gegen Absturz. Sie erfolgt gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906. Erfolgreiche Absolventen*innen erfüllen ebenfalls die Anforderungen an eine sachkundige Person nach EN 365:2004 auf europäischer Ebene.

 Übersicht Academy Partner 

 

Was ist PSA?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, eine Person gegen ein Risiko oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit zu schützen und wird von der Person mitgeführt oder gehalten. PSA wird also dort eingesetzt, wo Gefahren für die Gesundheit oder das Leben einer Person bestehen. Gefahren können zum Beispiel die Belastung der Atemwege durch giftige Dämpfe/Rauchentwicklung, die Belastung des Gehörs durch starken Lärm, herunterfallende Gegenstände oder Stürze aus großer Höhe sein. Atemschutzgeräte, Gehörschutz, Schnittschutzhosen, Arbeitssicherheitsschuhe, Schutzhelme und Klettergurte sind Beispiele für PSA. Fest verbaute Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise Fangnetze oder Verankerungspunkte sind keine PSA, da sie nicht von einer Person mitgeführt werden. Welche Gegenstände in der Europäischen Union als PSA gelten, ist in der EU-Verordnung 2016/425 geregelt.


PSA gegen Absturz ist eine Unterkategorie von PSA, die Personen bei Tätigkeiten in der Höhe vor dem Herunterfallen schützt.

Im gewerblichen und institutionellen Kontext wird PSA gegen Absturz unter anderem im Bereich Gerüstbau, Dachbau, Montage sowie von Polizei-Spezialeinheiten, Feuerwehren und Höhenrettungszügen, also Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gefährlichen Höhen und Tiefen ausgesetzt sind, eingesetzt.


Auch im Sport- und Freizeitbereich wird PSA gegen Absturz zum Beispiel in Kletterhallen, Hochseilgärten und im Gebirge eingesetzt.


Versagt PSA, entsteht ein hohes Risiko für Leib und Leben. Dementsprechend strikt sind auch die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA. Diese Anforderungen werden auf gesetzlicher Ebene durch die EU-Verordnung 2016/425 und die 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSG) bestimmt. Um den Träger zu schützen, sind nicht nur die Anforderungen an neue PSA wichtig, sondern auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung.